Wann erhal­te ich die Rech­nun­gen des Pflegedienstes?

Zu Beginn des auf den Leis­tungs­mo­nat fol­gen­den Monats.

Als Pfle­ge­dienst rech­nen wir monat­lich ab, und zwar immer nach Ablauf eines Kalen­der­mo­nats. Rech­nungs­grund­la­ge sind die Leis­tungs­nach­wei­se, die bei Ihnen in der Doku­men­ta­ti­ons­map­pe auf­be­wahrt wer­den. Die Bezah­lung eines, von Ihnen zu ent­rich­ten­den, Betra­ges, erfolgt ganz bequem über eine zuvor erteil­te Ein­zugs­er­mäch­ti­gung, wenn Sie dies wünschen.