Was pas­siert, wenn mei­ne ver­ordnete Behand­lungs­pflege ab­gelehnt wurde?

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch in sol­chen Fäl­len im Rah­men unse­rer Möglichkeiten.

In sel­te­nen Fäl­len kann es durch Ihre Kran­ken­kas­se zu einer Ableh­nung einer Leis­tung kom­men, die in einer Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge ent­hal­ten war. Ger­ne sind wir Ihnen auch in die­ser Situa­ti­on ein guter Weg­be­glei­ter und hel­fen Ihnen, einen Wider­spruch bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein­zu­le­gen. Soll­te jedoch auch ein Wider­spruch erfolg­los blei­ben, sind wir gehal­ten, Ihnen die erbrach­ten Leis­tun­gen in Rech­nung zu stel­len. Wir wer­den hier aber in jedem Fall die Vor­ge­hens­wei­se mit Ihnen abstimmen.