Ihre kompetente Unterstützung vor Ort
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Duisburg-Meiderich
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich und unerwartet eintreten und stellt Betroffene sowie ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Sofern Sie als pflegebedürftige Person Ihr Pflegearrangement privat sicherstellen oder als Angehörige sich liebevoll kümmern, so fordert der Gesetzgeber eine regelmäßige Pflegeberatung. Doch auch, wenn ein professioneller Pflegedienst bereits in Ihre pflegerische Versorgung einbezogen ist, haben Sie das Recht, ergänzende Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Gerne stehe ich, Max Mustermann, Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite und offeriere Ihnen eine umfassende Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Diese Leistung führe ich im Auftrag eines zugelassenen Pflegedienstes durch, sodass meine Beratung mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Ich komme zu Ihnen im Umkreis von Musterort nach Hause und helfe Ihnen gerne dabei, den Pflegealltag besser zu bewältigen und sich im Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen gut zurechtzufinden. Wir schauen gemeinsam, dass Ihre private Pflege gesichert ist, und besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse. Ich informiere Sie und Ihre Angehörigen gerne über Leistungen der Pflegeversicherung und helfe bei der Beantragung von zusätzlichen Geldern, Hilfsmitteln und weiterer Unterstützung. So erhalten Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind.
Warum die Pflegeberatung wichtig ist
- Qualitätssicherung der häuslichen Pflege: Durch regelmäßige Beratungsbesuche wird die Pflegequalität sichergestellt und pflegende Angehörige erhalten wertvolle fachliche Unterstützung.
- Umfassende Informationen: Ich kläre über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung auf und helfe bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel und Unterstützungsmaßnahmen.
- Individuelle Lösungen: Jede Pflegesituation ist einzigartig. Meine Beratung zielt darauf ab, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.
Gibt es Fristen und Vorgaben der Beratung?
Mit Pflegegrad 1 ist der § 37.3-Beratungsbesuch eine Leistung, die Sie freiwillig in Anspruch nehmen können. Ich berate Sie gerne umfassend über Ihre Ansprüche und mögliche weitere Leistungen. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Behörden und Pflegekassen unmittelbar.
In den Pflegegraden 2 und 3 besteht eine Pflicht zur Beratung einmal im Halbjahr. Die Fristen dazu sind jeweils der 30.06. und 31.12.. Mein Beratungsprotokoll hilft Ihnen und Ihren Angehörigen eine optimale Pflege zu gewährleisten und die individuelle Situation fachlich besser zu beurteilen. Die Abwicklung mit den Pflegkassen übernehme ich selbstverständlich für Sie.
Mit Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung einmal im Quartal stattfinden - jeweils mit Frist zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.. Die erhöhte Pflegebedürftigkeit erfordert eine engmaschigere Sicherstellung der Pflegequalität. Ich stehe Ihnen gerne bei dieser herausfordernden Situation zur Seite und kümmere mich um die fristgerechte und individuelle Durchführung. Auch hier kümmere ich mich natürlich um die Abwicklung mit den Pflegekassen.
Nach meinem erstmaligen Besuch haben Sie die Möglichkeit, jede zweite weitere Pflegeberatung auch per Video-Call durchzuführen. Gerne unterstütze ich Sie hierbei in Fragen der Durchführung und erörtere Ihre Möglichkeiten in meiner Initialberatung.
Wie lange dauert eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Ich nehme mir immer genügend Zeit für die umfassende, fachgerechte Beratung. Jeder Fall hat seine individuellen Besonderheiten, auf die ich mit viel Fürsorge und Fachwissen eingehen können. Sie sollten daher einen Zeitrahmen von 45 Minuten im Durchschnitt einkalkulieren.
Ich haben einen Pflegenotfall und brauche dringend Pflegeberatung.
Mein Pflegedienst / mein Pflegeberater hat meinen 37.3-Beratungstermin kurzfristig abgesagt und ich brauche nun dringend eine Pflegeberatung
Diese Situation ist mir nicht unbekannt. Oft kommt es auch vor, dass eine noch weit im Voraus geplante Pflegeberatung aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung oder eines Sturzereignisses kurzfristig vorgezogen werden muss. Als freier Berater / Als freie Beraterin habe ich den Vorteil, dass meine Beratung bewusst von weiteren Pflegedienstleistungen getrennt ist. So habe ich eher kurzfristig freie Kapazitäten und kann mich schneller um Ihr Anliegen kümmern. Rufen Sie mich gerne direkt an, wir werden bestimmt eine Lösung finden.
Meine Leistungen im Kurzüberblick:
- Alle Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege
- Regelmäßige pflegefachliche Hilfestellung und praktische Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen
- Fachlich kompetente Aufklärung zu weiteren, vielleicht ungenutzten, Leistungen der Pflegeversicherung
- Empfehlung von Hilfsmitteln und medizinischer Bedarfsleistungen
Pflege Gemeinsam – mein starker Partner
Pflege Gemeinsam, mit Hauptsitz in Krefeld, ist ein etabliertes Pflegenetzwerk, das in ganz Deutschland aktiv ist. Ich nutze diese Expertise und Infrastruktur, um Ihnen eine fachlich hohe Beratungsqualität und eine einfache administrative Abwicklung anbieten zu können. Ob privat, beihilfe oder gesetzlich versichert – Ihrem Beratungswunsch komme ich so schnell, zuverlässig und unkompliziert nach. Weitere Informationen zu Pflege Gemeinsam finden Sie hier.
Ihre Beraterin in Duisburg
Unsere freie Pflegeberaterin Petra Müller-Meier
steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Telefon: 0 17 14 - 12 345 67
Ihre Pflegeberatung in Duisburg
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Die wichtigsten Themen rund um die Pflege haben wir für Sie auch nochmal in unsere Pflege-Wiki zusammengefasst.