Was bezeich­net der Begriff pfle­ge­ri­sche Betreuungsmaßnamen?

Tätig­kei­ten, die der Auf­recht­erhal­tung einer Tages­struk­tur sowie dem Fort­füh­ren sozia­ler Kon­tak­te dienen.

Hier­bei han­delt es sich um Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, wie z. B. Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten, Unter­stüt­zung bei Ihren Hob­bies, gemein­sam spa­zie­ren gehen oder ein offe­nes Ohr schen­ken. Manch­mal besteht unse­re Hil­fe auch nicht aus einer Hand­lung, son­dern aus dem ein­fa­chen Dasein – Anwe­sen­heit als emo­tio­na­le Sicher­heit oder auch zur Ver­mei­dung einer Selbst- oder Fremdgefährdung.