Was bezeich­net der Begriff Behandlungspflege?

Das Erbrin­gen von medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen wird Behand­lungs­pfle­ge genannt.

Hier­zu gehö­ren z. B. Tätig­kei­ten wie Gabe von Medi­ka­men­ten, Rich­ten von Medi­ka­ment-Wochen­do­set­ten, Wech­seln von Wund­ver­bän­den*, Ver­ab­rei­chun­gen von Injek­tio­nen (z. B. Hepa­rin oder, Insu­lin), An- und Aus­zie­hen von Kom­pres­si­ons­strümp­fen oder Anle­gen und Abneh­men von Kompressionsverbänden.

Hier­über stellt Ihr ärzt­li­ches Fach­per­so­nal eine Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge aus, die durch den Pfle­ge­dienst bei der Kran­ken­ver­si­che­rung zur Geneh­mi­gung ein­ge­reicht wer­den muss. Aus der Dia­gno­se auf der Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge muss sich die zu erbrin­gen­de Tätig­keit erge­ben, sodass die Kran­ken­ver­si­che­rung nach­voll­zie­hen kann, war­um Sie die betref­fen­de medi­zi­ni­sche Leis­tung nicht selbst durch­füh­ren können.

*Für die Ver­sor­gung beson­de­rer Wun­den, für den Wech­sel von Ver­bän­den z. B. chro­ni­scher Wun­den oder die Port­ver­sor­gung ver­fü­gen wir über spe­zi­ell aus­ge­bil­de­tes Per­so­nal, das eine pro­fes­sio­nel­le Wund­ver­sor­gung sicherstellt.