Begriffe im Pflegealltag

Pflege-Wiki

Muss ich dem Pflegedienst immer einen Schlüssel aushändigen?

Nein, natür­lich nicht!

Die meis­ten Kun­din­nen und Kun­den hän­di­gen uns jedoch einen Haus­tür- bzw. Woh­nungs­schlüs­sel aus. Auch für drin­gen­de Not­fäl­le ist dies sinn­voll und im Haus­not­ruf­be­reich zwin­gen­de Vor­aus­set­zung. Wir betre­ten die Woh­nung, je nach Ihren Wün­schen, erst nach mehr­ma­li­gem Klin­geln und set­zen dann erst den Woh­nungs­schlüs­sel ein. Um unse­re Pla­nung und unse­ren täg­li­chen Auf­wand zu erleich­tern, ist es sinn­voll, wenn wir von unse­ren Kun­din­nen und Kun­den, bei denen täg­lich meh­re­re Ein­sät­ze erfol­gen, min­des­tens zwei Schlüs­sel bekom­men. Die­se wer­den bei uns sicher und anony­mi­siert verwahrt.

Wann erhalte ich die Rechnungen des Pflegedienstes?

Zu Beginn des auf den Leis­tungs­mo­nat fol­gen­den Monats.

Als Pfle­ge­dienst rech­nen wir monat­lich ab, und zwar immer nach Ablauf eines Kalen­der­mo­nats. Rech­nungs­grund­la­ge sind die Leis­tungs­nach­wei­se, die bei Ihnen in der Doku­men­ta­ti­ons­map­pe auf­be­wahrt wer­den. Die Bezah­lung eines, von Ihnen zu ent­rich­ten­den, Betra­ges, erfolgt ganz bequem über eine zuvor erteil­te Ein­zugs­er­mäch­ti­gung, wenn Sie dies wünschen.

Was bezeichnet der Begriff Behandlungs­pflege?

Das Erbrin­gen von medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen wird Behand­lungs­pfle­ge genannt.

Hier­zu gehö­ren z. B. Tätig­kei­ten wie Gabe von Medi­ka­men­ten, Rich­ten von Medi­ka­ment-Wochen­do­set­ten, Wech­seln von Wund­ver­bän­den*, Ver­ab­rei­chun­gen von Injek­tio­nen (z. B. Hepa­rin oder, Insu­lin), An- und Aus­zie­hen von Kom­pres­si­ons­strümp­fen oder Anle­gen und Abneh­men von Kompressionsverbänden.

Hier­über stellt Ihr ärzt­li­ches Fach­per­so­nal eine Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge aus, die durch den Pfle­ge­dienst bei der Kran­ken­ver­si­che­rung zur Geneh­mi­gung ein­ge­reicht wer­den muss. Aus der Dia­gno­se auf der Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge muss sich die zu erbrin­gen­de Tätig­keit erge­ben, sodass die Kran­ken­ver­si­che­rung nach­voll­zie­hen kann, war­um Sie die betref­fen­de medi­zi­ni­sche Leis­tung nicht selbst durch­füh­ren können.

*Für die Ver­sor­gung beson­de­rer Wun­den, für den Wech­sel von Ver­bän­den z. B. chro­ni­scher Wun­den oder die Port­ver­sor­gung ver­fü­gen wir über spe­zi­ell aus­ge­bil­de­tes Per­so­nal, das eine pro­fes­sio­nel­le Wund­ver­sor­gung sicherstellt.

Was bezeichnet der Begriff Entlastungsbetrag?

Sobald Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in Pfle­ge­grad 1 ein­gra­du­iert wor­den sind, bezu­schusst die Pfle­ge­kas­se Dienst­leis­tun­gen, die zur Unter­stüt­zung im All­tag und zur Ent­las­tung der Pfle­ge­per­so­nen gedacht sind. Im All­ge­mei­nen han­delt es sich dabei um: Ers­tens Betreu­ungs­an­ge­bo­te mit abwechs­lungs­rei­chen Akti­vi­tä­ten in Grup­pen- und Ein­zel­be­treu­ungs­stun­den, die sich direkt an die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen rich­ten. Zwei­tens um Ange­bo­te zur Ent­las­tung der Pfle­ge­per­so­nen. Und drit­tens um Leis­tun­gen zur Ent­las­tung im All­tag, die sowohl Pfle­ge­be­dürf­ti­gen als auch Pfle­ge­per­so­nen zugu­te­kom­men, wie z.B. Unter­stüt­zung bei haus­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten oder All­tags­hil­fen im Sin­ne von Boten­gän­gen. Nur in Pfle­ge­grad 1 kön­nen auch kör­per­be­zo­ge­ne Pfle­ge­maß­nah­men über den Ent­las­tungs­be­trag teil­fi­nan­ziert wer­den. Die Höhe der Bezu­schus­sung ist auf einen fes­ten Monats­be­trag gede­ckelt. Jedoch kann die­ser ange­spart und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gesam­melt ein­ge­setzt wer­den, wobei Ver­fall­fris­ten zu beach­ten sind. Zudem kann ab Pfle­ge­grad 2 der Ent­las­tungs­be­trag mit bis zu 40% aus dem Sach­leis­tungs­an­spruch auf­ge­stockt wer­den. Dies kann bei­spiels­wei­se bei einer demen­ti­el­len Erkran­kung im Anfangs­sta­di­um sin­nig sein, wenn weni­ger kör­per­be­zo­ge­ne Pfle­ge, dafür aber mehr Unter­stüt­zung im All­tag benö­tigt wer­den sollte.

Was bezeichnet der Begriff Hilfen bei der Haus­halts­führ­ung?

Tätig­kei­ten, die der Pla­nung und Orga­ni­sa­ti­on von admi­nis­tra­ti­ven Belan­gen dienen.

Hier­un­ter fal­len z. B. die Orga­ni­sa­ti­on von Essen­diens­ten , Hil­fe bei dem Aus­fül­len von For­mu­la­ren oder auch die Besor­gung von Medi­ka­men­ten bei Ihrer Apotheke.

Was bezeichnet der Begriff körper­bezogene Pflege­maß­nahmen?

Tätig­kei­ten, die eine nicht­me­di­zi­ni­sche Hil­fe­stel­lung darstellen.

Hier­un­ter fal­len Leis­tun­gen, die Sie in den Berei­chen der Selbst­ver­sor­gung und der Mobi­li­tät unter­stüt­zen. Je nach Bedarf hel­fen wir Ihnen bei der Kör­per­pfle­ge und bei Toi­let­ten­gän­gen, beim An- und Aus­klei­den sowie beim Essen und Trin­ken. Wir unter­stüt­zen Sie in Ihrer Mobi­li­tät vom Auf­ste­hen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.

Was bezeichnet der Begriff Kranken­haus­vermeidungs­pflege?

Das Erbrin­gen von pfle­ge­ri­schen und medi­zi­ni­schen und / oder haus­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen zur Ver­kür­zung eines Krankenhausaufenthaltes.

Hier­bei han­delt es sich in der Regel um eine kom­bi­nier­te Erbrin­gung aus kör­per­be­zo­ge­nen Pfle­ge­maß­nah­men, wie Hil­fe bei der Kör­per­pfle­ge und min­des­tens einer wei­te­ren medi­zi­ni­schen Leis­tung, wie die Gabe von Medi­ka­men­ten. In Aus­nah­me­fäl­len kann jedoch die medi­zi­ni­sche Leis­tung ent­behr­lich sein. Die haus­wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung ist immer optio­nal und vom Leis­tungs­um­fang auf die aller­nö­tigs­ten Ver­rich­tun­gen im Haus­halt beschränkt.

Sofern Ihr behan­deln­des ärzt­li­ches Fach­per­so­nal eine Not­wen­dig­keit zur Erbrin­gung der Kran­ken­haus­ver­mei­dungs­pfle­ge sieht, stellt es eine Ver­ord­nung hier­über aus, die durch den Pfle­ge­dienst bei Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung zur Geneh­mi­gung ein­ge­reicht wer­den muss. Laut Gesetz besteht ein Anspruch auf Kos­ten­über­nah­me in der Regel für vier Wochen. Nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len geneh­migt die Kran­ken­kas­se für einen län­ge­ren Zeitraum.

Als Vor­aus­set­zun­gen, die die Not­wen­dig­keit die­ser Leis­tung begrün­den, kön­nen defi­niert wer­den: Es muss eine aku­te, behand­lungs­be­dürf­ti­ge Erkran­kung vor­lie­gen, die einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt gebie­tet. Die­ser ist jedoch aktu­ell nicht leist­bar, weil zum Bei­spiel kei­ne Bet­ten mehr zur Ver­fü­gung ste­hen. Gleich­zeit ist es not­wen­dig, dass kei­ne ande­re im Haus­halt leben­de Per­son, sofern über­haupt vor­han­den, die not­wen­di­gen Leis­tun­gen durch­füh­ren kann.

Was bezeichnet der Begriff pflegerische Be­treu­ungs­maß­namen?

Tätig­kei­ten, die der Auf­recht­erhal­tung einer Tages­struk­tur sowie dem Fort­füh­ren sozia­ler Kon­tak­te dienen.

Hier­bei han­delt es sich um Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, wie z. B. Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten, Unter­stüt­zung bei Ihren Hob­bies, gemein­sam spa­zie­ren gehen oder ein offe­nes Ohr schen­ken. Manch­mal besteht unse­re Hil­fe auch nicht aus einer Hand­lung, son­dern aus dem ein­fa­chen Dasein – Anwe­sen­heit als emo­tio­na­le Sicher­heit oder auch zur Ver­mei­dung einer Selbst- oder Fremdgefährdung.

Was bezeichnet der Begriff Ver­hin­derungs­pflege?

Die gesetz­lich ver­an­ker­te Kos­ten­über­nah­me pfle­ge­ri­scher, betreue­ri­scher und haus­wirt­schaft­li­cher Leis­tun­gen, inso­fern die eigent­li­che Pfle­ge­per­son an deren Durch­füh­rung wegen Urlaub, Krank­heit oder sons­ti­gen Grün­den gehin­dert sein sollte.

Im Rah­men die­ser Pfle­ge­ver­si­che­rungs­leis­tung soll der Aus­fall einer Pfle­ge­per­son zusätz­lich finan­zi­ell kom­pen­siert wer­den kön­nen. D.h. es han­delt sich um eine wei­te­re mone­tä­re Unter­stüt­zung, die nicht mit der eigent­li­chen Finan­zie­rung des Pfle­ge­ar­ran­ge­ment gekop­pelt ist. Nicht jede pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son kann von der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge pro­fi­tie­ren. Die augen­schein­lichs­te Anspruchs­vor­aus­set­zung ist, dass die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son eine oder meh­re­re Pfle­ge­per­so­nen in ihr Pfle­ge­ar­ran­ge­ment ein­ge­bun­den hat. Bezieht also jemand aus­schließ­lich Pfle­ge­sach­leis­tun­gen, kann kei­ne Ver­hin­de­rungs­pfle­ge bean­sprucht wer­den, da nie­mand ver­hin­dert sein kann. Zudem muss die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son von Geset­zes wegen, mind. in den Pfle­ge­grad 2 ein­gra­du­iert wor­den und seit mind. 6 Mona­ten pfle­ge­be­dürf­tig sein. Der finan­zi­el­le Anspruch aus der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ist sowohl betrags­mä­ßig als auch zeit­lich begrenzt. Die genau­en Gren­zen hän­gen davon ab, ob die Ver­hin­de­rung der Pfle­ge­per­son tage­wei­se oder stun­den­wei­se vor­liegt und, ob wei­te­re Mit­tel der Pfle­ge­ver­si­che­rung aus dem Bereich der sog. Kurz­zeit­pfle­ge ein­ge­setzt wer­den sollen.

Was ist das Gemeinsam Konzept?

Unser stan­dar­di­sier­tes und zugleich indi­vi­du­el­les Dienstleistungserlebnis.

Vor Beginn unse­rer Ein­sät­ze füh­ren wir grund­sätz­lich bei einem Erst­be­such bei Ihnen Zuhau­se oder im Kran­ken­haus ein Auf­nah­me­ge­spräch, um Sie ken­nen­zu­ler­nen und die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen über Ihre Bedürf­nis­se und Wün­sche zu erhal­ten. Wir spre­chen hier­bei u. a. die Tätig­kei­ten ab, die wir bei Ihnen erbrin­gen dür­fen, sowie den zeit­li­chen Rah­men. Zudem bera­ten wir Sie z.B. über Pfle­ge­hilfs­mit­tel, die wir für Sie beschaf­fen können.

Im Anschluss an das Erst­ge­spräch erhal­ten Sie von uns einen Pfle­ge­ver­trag, der die Büro­kra­tie regelt und von Ihnen ohne Kün­di­gungs­frist been­det wer­den kann. Zudem erhal­ten Sie eine monats­ba­sier­te Preis­kal­ku­la­ti­on. Dar­in füh­ren wir genau auf, wel­che Leis­tun­gen wir zusam­men als not­wen­dig und wün­schens­wert ver­ein­bart haben und in wel­chem Rhyth­mus wir die­se erbrin­gen sol­len. So erhal­ten Sie einen Über­blick über die von der Pfle­ge­kas­se über­nom­me­nen Sum­me und den von Ihnen zu bezah­len­den Betrag. Die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen sind natür­lich jeder­zeit änderbar.

Erfreu­en Sie sich mit uns als Ihrem Weg­be­glei­ter in der Pflege!

Soll­ten sich Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ändern, so las­sen wir Sie natür­lich nicht allein. Sei es auf­grund eines ver­än­der­ten gesund­heit­li­chen Zustan­des, der einen modi­fi­zier­ten Unter­stüt­zungs­be­darf erfor­dert oder auf­grund des­sen, dass Sie sich wei­te­re Leis­tun­gen von uns wün­schen, so wer­den wir bei einem Fol­ge­be­such klä­ren, wie unse­re Pfle­ge oder Betreu­ung ent­spre­chend anzu­pas­sen ist. Fer­ner gibt es in einem fes­ten Tur­nus Pfle­ge­vi­si­ten, die regel­mä­ßig durch­ge­führt wer­den, um die Qua­li­tät unse­rer Arbeit sicher­zu­stel­len und den Pfle­ge­pro­zess und sei­ne Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten dabei stets im Auge zu behalten.

Was ist die Pflege­doku­menta­tion?

Infor­ma­ti­ons­grund­la­ge für die Pfle­gen­den und Nach­weis über die Tätig­kei­ten des Pflegedienstes.

Die Pfle­ge­do­ku­men­ta­ti­on oder auch kurz „Doku-Map­pe“ ist unser Nach­weis für die erbrach­ten Leis­tun­gen und dient als Grund­la­ge unse­rer Abrech­nung. Sie kann Infor­ma­tio­nen zu der Pfle­ge­si­tua­ti­on erhal­ten. Da wir jedoch für eine mög­lichst opti­ma­le Dienst­leis­tungs­er­fah­rung fast aus­schließ­lich digi­tal doku­men­tie­ren, nimmt der Umfang der Map­pe ste­tig ab. Ger­ne stel­len wir Ihnen auf Wunsch alle Doku­men­te in schrift­li­cher Form zusam­men, die wir über das Pfle­ge­ar­ran­ge­ment vor­hal­ten. Die Pfle­ge­do­ku­men­ta­ti­ons­map­pe liegt bei Ihnen zu Hau­se, ver­bleibt aber im Eigen­tum des Pfle­ge­diens­tes und muss uns nach Been­di­gung des Ver­tra­ges wie­der aus­ge­hän­digt werden.

Was ist, wenn ich einen Termin zu einem Einsatz­zeit­punkt meines Pflege­dienstes habe?

Las­sen Sie uns bei plan­ba­ren Vor­komm­nis­sen part­ner­schaft­lich umgehen!

Selbst­ver­ständ­lich wis­sen wir, dass Sie neben den Besu­chen des Pfle­ge­diens­tes auch ande­re Ter­mi­ne wie z. B. Arzt­be­su­che, Fuß­pfle­ge oder Fri­seur­ter­mi­ne wahr­neh­men müs­sen. Sie tun uns einen gro­ßen Gefal­len, wenn Sie unse­re Besu­che (die ja zu ver­ein­bar­ten Zei­ten statt­fin­den) bei Ihrer sons­ti­gen Ter­min­pla­nung berück­sich­ti­gen. Soll­te dies nicht mög­lich sein, pla­nen wir unse­re Ein­sät­ze ger­ne nach Rück­spra­che mit Ihnen, erneut.

Was kann ich vom Haus­wirt­schafts­service eines Pflege­dienstes erwarten?

Unter­stüt­zung auch bei nicht kör­per­be­zo­ge­nen Pflegemaßnahmen.

Zur häus­li­chen Pfle­ge­hil­fe gehö­ren auch Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen bei der Haus­halts­füh­rung. Ger­ne hel­fen wir Ihnen z. B. bei Ein­käu­fen, beim Rei­ni­gen und Lüf­ten der Woh­nung, Geschirr­spü­len oder Müll hin­aus­tra­gen. Beach­ten Sie dabei bit­te, dass wir im Rah­men der Pfle­ge­ver­si­che­rung zwar Ihre Woh­nung sau­ber und ordent­lich gerei­nigt hal­ten kön­nen aber kei­nen all­um­fas­sen­den Putz­dienst anbie­ten dürfen.

Was mache ich, wenn ich meine Versorgung unterbrechen möchte?

Kein Pro­blem! Unse­re Ver­sor­gung ruht.

Unter­bre­chun­gen in unse­rer Ver­sor­gung kön­nen zum Bei­spiel durch Ihren Urlaub oder einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt vor­kom­men. In die­sen Fäl­len ruht unser Pfle­ge­ver­trag und wir set­zen mit den Leis­tun­gen aus. Sofern mög­lich und plan­bar, den­ken Sie bit­te dar­an uns recht­zei­tig über den Beginn und das Ender der Unter­bre­chung zu infor­mie­ren. Ger­ne kön­nen Sie dazu auch unse­re 24‑h Ruf­be­reit­schaft bzw. unse­re digi­ta­len Kon­takt­mög­lich­kei­ten nutzen.

Was passiert, wenn meine ver­ordnete Behand­lungs­pflege ab­gelehnt wurde?

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch in sol­chen Fäl­len im Rah­men unse­rer Möglichkeiten.

In sel­te­nen Fäl­len kann es durch Ihre Kran­ken­kas­se zu einer Ableh­nung einer Leis­tung kom­men, die in einer Ver­ord­nung häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge ent­hal­ten war. Ger­ne sind wir Ihnen auch in die­ser Situa­ti­on ein guter Weg­be­glei­ter und hel­fen Ihnen, einen Wider­spruch bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein­zu­le­gen. Soll­te jedoch auch ein Wider­spruch erfolg­los blei­ben, sind wir gehal­ten, Ihnen die erbrach­ten Leis­tun­gen in Rech­nung zu stel­len. Wir wer­den hier aber in jedem Fall die Vor­ge­hens­wei­se mit Ihnen abstimmen.

Was sollte ich beachten, wenn ich nicht zuhause bin?

Wir benö­ti­gen Ihre Hil­fe: Bit­te sagen Sie immer recht­zei­tig ab.

Unse­re täg­li­che Tou­ren­pla­nung stellt einen gro­ßen zeit­li­chen und logis­ti­schen Auf­wand dar. Daher legen wir sehr viel Wert dar­auf, Sie zu den ver­ein­bar­ten Zei­ten auch anzu­tref­fen. Legen Sie bit­te, wenn mög­lich, Ihre Ter­mi­ne um unse­re geplan­ten Ein­sät­ze her­um. Soll­ten Sie den­noch ver­hin­dert sein, so ist das kein Pro­blem! Sagen Sie ein­fach bis 14 Uhr des Vor­ta­ges bzw. des Frei­ta­ges vor dem Wochen­en­de in unse­rem Büro Ihren Ein­satz ab. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass nicht statt­ge­fun­de­ne aber geplan­te Ein­sät­ze, Ihnen gegen­über antei­lig berech­net wer­den können.

Wie ist Gemeinsam erreichbar?

Rund um die Uhr, an jedem Tag des Jah­res! Per­sön­lich und digital!

Unse­re Ver­wal­tung ist werk­tags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr tele­fo­nisch erreich­bar. Außer­halb der Büro­zei­ten und am Wochen­en­de nut­zen Sie bit­te die Not­fall­num­mer, bei der sich unser Bereit­schafts­dienst mel­den wird. Da sich unser Bereit­schafts­dienst nicht im Büro befin­det, son­dern den Dienst nach oder wäh­rend sei­ner regu­lä­ren Arbeits­zeit leis­tet, möch­ten wir Sie bit­ten, die­sen aus­schließ­lich in pfle­ge­ri­schen Not­fäl­len zu kon­tak­tie­ren. In medi­zi­ni­schen Not­fäl­len rufen Sie bit­te sofort die 112 an. Alter­na­tiv ste­hen wir Ihnen jeder­zeit digi­tal per E‑Mail oder über die Bera­tungs­for­mu­la­re unse­rer Web­site zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich kön­nen Sie online auch Ter­min­ver­ein­ba­run­gen täti­gen. Nut­zen Sie dar­über hin­aus ger­ne unse­re Kon­takt­mög­lich­kei­ten in den Sozia­len Medi­en und unse­re Bera­tung per Video-Chat.

Wie kann ich mich beschweren?

Wir leben ein her­vor­ra­gen­des Beschwerdemanagement!

Im Leben läuft nicht alles rund! Wenn es Anlass zu einer Beschwer­de geben soll­te, scheu­en Sie sich bit­te nicht, uns die­se vor­zu­tra­gen. Wir leben eine offe­ne Gesprächs­kul­tur und sehen kon­struk­ti­ve Kri­tik als Anlass, uns zu ver­bes­sern. Spre­chen Sie unser Per­so­nal ger­ne auf unse­ren Feed­back­bo­gen an, nut­zen Sie alle unse­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge oder schi­cken Sie uns anonym die Mei­nungs­kar­te der Doku­men­ta­ti­ons­map­pe für ein kur­zes State­ment. Auch Lob ist ger­ne willkommen!

Wie lange dauert ein Einsatz des Pflegedienstes?

Dies hängt von der Art und dem Umfang der gebuch­ten Leis­tun­gen ab. Auch fes­te Zeit­bu­chun­gen sind möglich.

Die Dau­er unse­rer Ein­sät­ze rich­tet sich immer nach Art und Umfang der gebuch­ten Leis­tun­gen. Natür­lich müs­sen wir als Dienst­leis­ter im Gesund­heits­we­sen auch wirt­schaft­lich den­ken, aber die ein­ge­plan­ten Zei­ten rei­chen immer aus, um eine hoch­qua­li­fi­zier­te Pfle­ge zu erbrin­gen, bei der auch ein per­sön­li­ches Wort gespro­chen wird. Als Alter­na­ti­ve kön­nen Sie unser Per­so­nal auch stun­den­wei­se buchen.

Wie pünktlich erfolgt mein Besuch von Ihnen?

Immer im Rah­men eines mit Ihnen zusam­men fest­ge­leg­ten Zeitfensters.

Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass es in der ambu­lan­ten Ver­sor­gung immer zu verkehrs‑, not­fall- und zwi­schen­fall­be­ding­ten Abwei­chun­gen von den ver­ein­bar­ten Zei­ten von plus / minus 30 Minu­ten kom­men kann. Mal kann die Stra­ße gesperrt sein, mal benö­tigt jemand vor Ihnen mehr Zeit als üblich, weil es ihm nicht gut geht. Soll­te dies für unser Per­so­nal abseh­bar sein, so wer­den Sie über die Ver­zö­ge­rung selbst­ver­ständ­lich recht­zei­tig tele­fo­nisch informiert.

Wie viele Pflegekräfte führen meine Versorgung durch?

Das hängt davon ab, wel­che Leis­tun­gen Sie bei uns gebucht haben und wie vie­le Ein­sät­ze wir bei Ihnen durch­füh­ren sol­len. Grund­sätz­lich arbei­ten wir nach dem Prin­zip der Bezugs­pfle­ge. D.h. wir ver­su­chen die Anzahl der ver­schie­de­nen Per­so­nen, die zu Ihnen kom­men, auf ein Min­dest­maß zu redu­zie­ren. Gleich­wohl gilt es dabei zu beach­ten, dass unse­re Teams im Schicht­sys­tem arbei­ten, sodass bei­spiels­wei­se zur Wochen­end­ver­sor­gung wech­seln­de Mit­ar­bei­ten­de die Leis­tun­gen erbrin­gen. Zudem sieht unser Arbeits­zeit­mo­dell kei­ne Dop­pel­diens­te vor, wes­we­gen im Lau­fe des Tages das Per­so­nal wech­selt. Beden­ken Sie bit­te auch, dass spe­zi­el­le Leis­tun­gen mit­un­ter beson­de­re Qua­li­fi­ka­tio­nen erfor­dern, die nur bestimm­te Kol­le­gen/-innen besitzen.